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   VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767   

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VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767 (https://dejure.org/2000,12006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2000 - 22 C 00.1767 (https://dejure.org/2000,12006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 (https://dejure.org/2000,12006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellerinnen eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragstellerinnen im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 und vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2014 - 17 K 6189/06

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Das ist, sofern es wie hier für die konkrete Tätigkeit keine einschlägigen Vorgaben durch staatliche Gebühren- oder Honorarordnungen gibt, grundsätzlich erst dann zu verneinen, wenn das Honorar offensichtlich unangemessen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2008 - 8 E 1125/07, juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99, juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767, juris; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 162 Rn. 41 alle m.w.N.

    Dieses Vorgehen mag der Absicherung oder dem Streben nach einer optimalen Prozessführung dienen, lässt sich aber auch bei Wahrung der vollen Belange der Klägerin schließlich nicht mit dem Gebot der Sparsamkeit vereinbaren, vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767, juris Rn. 14.

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06

    Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris).

    Die Beschränkung der Kostenerstattung auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten entspricht 35 zwar dem Gebot einer sparsamen im Gegensatz zu einer optimalen Prozessführung (VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70]).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1001.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70] und vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629.81 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris).

    Die Beschränkung der Kostenerstattung auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten entspricht zwar dem Gebot einer sparsamen im Gegensatz zu einer optimalen Prozessführung (VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70]).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den von der Untersuchungsmaxime (§ 86 VwGO) beherrschten verwaltungsgerichtlichen Verfahren es grundsätzlich Aufgabe des Verwaltungsgerichts ist, von Amts wegen den Sachverhalt zu erforschen und den Umfang der Beweisaufnahme zu bestimmen ist, wobei allerdings die Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes und die gesteigerte Darlegungslast der Beteiligten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht außer Betracht bleiben darf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.7.2000 - 22 C 00.1767 -, NVwZ-RR 2001, 69).

    Die für ein notwendiges Privatgutachten entstandenen Kosten sind vielmehr in der Regel in vollem Umfang zu erstatten, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011, aaO, u. Beschl. v. 26.7.2000, aaO).

  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gelten die Stundensätze, die für Zeugen und gerichtliche Sachverständige gemäß dem (nunmehrigen) Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für private Sachverständige nicht (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 NVwZ-RR 2001, 69).

    Die für ein notwendiges Privatgutachten entstandenen Kosten sind vielmehr in der Regel in vollem Umfang zu ersetzen, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (BayVGH vom 26.7.2000, a.a.O.; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 29 zu § 162).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2001 - 7 E 747/99 -, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 26.7.2000 - 22 C 00.1767 -, NVwZ-RR 2001, 69, m.w.N.; Neumann, a.a.O., § 162 Rn. 41; Olbertz, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann, VwGO, Stand: September 2007, § 162 Rn. 29; a.A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.11.2005 - 8 C 11145/04 -, a.a.O.
  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 1 C 08.412

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für einen privaten Sachverständigen

    Aus diesen Gründen kann im Eilverfahren die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens auch bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabs eher notwendig sein als im Hauptsacheverfahren (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 NVwZ-RR 2001, 69).
  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Präklusion,

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2000 - 22 C 00.1767 - BayVBl 2002, 29; B.v. 7.10.2001 - 22 ZB 02.1206 - BayVBl 2003, 753; U.v. 4.2.2005 - 26 B 03.2579 - BayVBl 2005, 726/727; B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2011 - 1 E 10470/11

    Kosten für die Heranziehung eines Geologen als Sachbeistand im Gerichtsverfahren

    Allerdings können die im JVEG vorgesehenen Vergütungen einen Anhaltspunkt für die dem Gericht obliegenden Beurteilung der Frage geben, ob die entstandenen Kosten als notwendig angesehen werden können (vgl.: BayVGH, B.v. 26.07.2000, 22 C 00.1767 -wie hier-; OVG RP, B.v. 23.11.2005, 8 C 11145/04.OVG -wonach sich die Höhe der erstattungsfähigen Kosten grundsätzlich nach dem JVEG richtet-, OVG RP, B. v. 28. April 1999, 7 E 10787/99.OVG, -wonach die notwendigen Kosten in Anlehnung an das ZSEG zu ermitteln waren- und OVG NRW, B.v. 04.01.2008, 8 E 1152/07 -jede Berücksichtigung des JVEG ablehend-).
  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08

    Festsetzung von Parteikosten

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 8 C 21.639

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines privaten

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891

    Dokumentenpauschale für die Anfertigung eines Ausdrucks der elektronischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 7 E 747/99

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens in einem

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560

    Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 15 CS 10.794

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für

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